Fähre F24 Coswig-Kötitz – Gauernitz
Stromkilometer: 73,0
Die Fährstelle Coswig-Kötitz – Gauernitz besteht seit über 100 Jahren und wird zunehmend für den Ausflugsverkehr genutzt.
Gauernitz ist Ausgangspunkt für Wanderungen in die linkselbischen Täler. Mit der Buslinie 404 gelangen Sie nach Cossebaude und Meißen. ⇒Fahrplanauskunft
In Coswig ist es nicht weit zum Freibad Kötitz und zur Villa Teresa. Mit der Buslinie 400 Coswig – Radebeul – Dippelsdorf erreichen Sie das Coswiger Stadtzentrum und den Spitzgrund mit angrenzendem Friedewald sowie die beliebteste Radebeuler Flaniermeile: Altkötzschenbroda. ⇒Fahrplanauskunft
E-Fähre »Ritter Karras«
| Standort: | Coswig-Kötitz |
| Eigentümer: | Verkehrsgesellschaft Meißen mbH |
| Baujahr: | 2026 |
| Länge: | 16,50 m |
| Breite: | 5,12 m |
| Zugel. Personen: | 80 |
| Tiefgang leer: | 0,55 m |
| Tiefgang beladen: | 0,67 m |
| Leistung: | 78 kW |

Alte Fähre »Kötitz«
| Schiffsname: | „Kötitz“ |
| Standort: | Coswig-Kötitz |
| Eigentümer: | Stadt Coswig |
| Baujahr: | 1969 |
| Länge: | 14,21 m |
| Breite: | 3,33 m |
| Tiefgang: | 0,77 m |
| Leistung: | 32 kW |
| Personen: | 40 |
Name der neuen Elektrofähre „Ritter Karras“
Die neue Elektrofähre an der Fährstelle F24 Coswig Kötitz – Gauernitz trägt den Namen „Ritter Karras“. Der Name ist der Sagenwelt der Stadt Coswig entnommen und stellt einen bewussten Bezug zur regionalen Geschichte her – ebenso wie zur Verbindung der Fähranliegergemeinde Coswig.
Der Ritter KARRAS auf Coswig
Mit den Meißner Bischöfen waren die Ritter von KARRAS in das Land gekommen, hatten Burgen erbaut, wurden reich an Boden und Besitz.
Soweit das Auge sehen konnte, alles war ihrer Herrschaft untertan.
Es kam die Zeit, dass sich Kurfürst Moritz von Sachsen ein Jagdschloss unweit der Besitzungen der Karrasse erbauen ließ. In den Gehegen hielt er Hirsche, Rehe und Wildschweine.
Als seine Wildbahn nicht mehr seinen Bedürfnissen entsprach, gebot er den Rittern von KARRAS, ihm das nahe gelegene Dorf Kreyern mit dem dazugehörigen Land zu verkaufen.
Den Bauern, die dort wohnten, befahl er, ihren Ort zu verlassen, doch die Ritter von KARRAS waren mit diesem Handel nicht einverstanden und forderten einen Richterspruch, der das Recht sprechen sollte.
Und sie taten den Spruch: "Dem gnädigen Herrn Kurfürsten gehöre das Land zu eigen." Zum gleichen Zeitpunkt war der sächsische Kurfürst Moritz in kriegerische Ereignisse verwickelt.
Das Volk zog mit dem Kurfürsten zur Schlacht – auch der Ritter von KARRAS auf Coswig. Beim Dorfe Sievershausen in der Lüneburger Heide wurde lange gestritten. Niemand wusste, wer am Abend der Schlacht sich Sieger nennen würde. Da traf eine Kugel den Kurfürsten Moritz in den Rücken, dass er vom Pferde stürzte und starb.
Die Schlacht war entschieden, aber keiner konnte sagen, wer den tödlichen Schuss getan hatte. Des Kurfürsten Bruder August wurde nun Herrscher über die sächsischen Lande. Auch Georg, der Ritter von KARRAS, welcher an der Schlacht teilgenommen hatte, kam bald zum Sterben. Er ließ einen Beichtvater kommen und gestand in seiner Todesstunde, dass er es gewesen sei, der den Kurfürsten mit einer silbernen Kugel erschossen habe. Gar lieb sei ihm Wald und Dorf Kreyern gewesen. Unrecht sei der Richterspruch gewesen.
Drohend ballte er die Hand: "Ja, sagt es Eurem edlen Herrn! Ich habe es getan; ich und kein anderer!" Als der Kurfürst August diese Botschaft hörte, befahl er, die Herren KARRAS aus seinem Lande hinauszutreiben. Nimmermehr sollten sie es wert sein, hier ein ritterliches Leben zu führen. Die Karrasburg verfiel. Den verstorbenen Ritter Georg von KARRAS holte man wieder aus der Gruft, schlug ihm das Haupt noch nachträglich ab. Der Körper wurde gevierteilt und am Rabenstein verscharrt. Das abgeschlagene Haupt aber wurde in den Keller der Burg eingemauert. Dem Coswiger Hufschmied jedoch wurde der Name KARRAS zugewiesen.
Quelle: Karrasburg Museum Coswig
Bautagebuch F24 Coswig-Kötitz - Gauernitz
Der Baubeginn für die neuen Anlegestellen in Coswig-Kötitz und Gauernitz erfolgte am 13. April 2026. Die Bauarbeiten konnten planmäßig am 29. Juni 2026 abgeschlossen werden. Damit war es möglich, den Fährbetrieb mit der neuen E-Fähre „Ritter Karras“ am 03. Juli 2026 wieder aufzunehmen.
Kötitz-Coswig
Die Zuwegung zur Anlegestelle erfolgt über den „Fährweg“ und ist ca. 32 m lang. Der Zugang führt über eine Rampe mit Granitpflasterung. Der gepflasterte Bereich ist in gutem baulichem Zustand, und die Längsneigung entspricht den Vorgaben der DIN 18040-3.
Einschränkung der Barrierefreiheit: Aufgrund der denkmalgeschützten Ausführung kann die Oberfläche der Rampe als uneben wahrgenommen werden. Für Personen mit eingeschränkter Mobilität bedeutet dies eine Einschränkung der Barrierefreiheit. Wir empfehlen daher rutschfestes Schuhwerk sowie je nach Bedarf eine Begleitperson. Unser geschultes Fährpersonal steht Ihnen jederzeit für zusätzliche Unterstützung zur Verfügung.
Schwimmende Anlage: Durch das Verschieben der geplanten Anlegestelle in Abhängigkeit vom Wasserstand entspricht die Längsneigung immer der DIN EN 14504. Das am landseitigen Stegende angeordnete Überhangblech ermöglicht einen möglichst barrierearmen Übergang von der Rampe auf den Steg. Der Übergang vom Steg auf den Ponto ist weitestgehend eben aufgeführt. Das Betreten der Anlage ist erst erlaubt, wenn alle ankommenden Fahrgäste diese verlassen haben. Der Steg weist eine Durchgangsbreite von 1,50 m auf und ist beidseitig mit einem Geländer von 1,00 m Höhe ausgerüstet.
Übergang auf die E-Fähre: Die Freibordhöhe vom Anlegeponton und der E-Fähre sind aufeinander abgestimmt. Die Fähre ist zusätzlich zu dem Magnetsystem mit Festmacheleinen ausgerüstet. Es ist eine zusätzliche Aluminiumrampe auf dem Schiff vorhanden, die zur Kompensation von Höhenunterschieden zwischen Fähre und Ponton auf beiden Seiten genutzt werden kann.
Beleuchtung: Im Rahmen der barrierefreien Zuwegung zur Fähre wurden drei Solarleuchten auf dem Zugangssteg installiert, um die Sichtverhältnisse zu verbessern. Die erste Leuchte wurde direkt am Anfang des Stegs montiert und unterstützt den Übergang von der Zuwegung auf den Steg sowie die Orientierung der Fahrgäste auf dem Weg zur Fährstelle. Der Bereich ist dadurch jetzt deutlich heller als zuvor.
Gauernitz
Zuwegung: Der Zugang zur Personenfähre ist über den „Fährweg“ erreichbar. Die Zuwegung zur Fährrampe erfolgt über den Elberadweg auf einer Länge von ca. 18 m über einen asphaltierten Weg. Der Weg ist stufenlos, eben und rutschfest zugänglich und entspricht der DIN 18040-3, wodurch Personen mit eingeschränkter Mobilität eine sichere Nutzung ermöglicht wird. Durch die direkte Anbindung an den Elberadweg ist auch eine Zuwegung vom öffentlichen Verkehrsraum barrierefrei gemäß DIN 18040-1 gestaltet.
Zugangsrampe: Der Zugang zur schwimmenden Anlegestelle erfolgt über die neu gebaute Rampe und entspricht den Vorgaben der DIN 18040-3. Die Rampe weist eine maximale Längsneigung von 6% auf und wird mit einem Zwischenpodest versehen. Am oberen Ende der Verholrampe schließt eine Zugangsrampe an, die den Höhenunterschied zwischen oberem Podest und Elbradweg auf 9 m Länge und mit einer Neigung von 5% überwindet.
Die Zugangsrampe ist 9 m lang, 1,80 m breit und wurde entsprechend den Anforderungen der DIN 18040-3 gepflastert. Aufgrund der geringen Neigung des Geländers und der damit einhergehenden geringen Fallhöhe wurde an der Rampe keine Geländer angeordnet. Die Zugangsrampe ist bis zu einem Wasserstand von 500 cm Pegel Dresden nutzbar.
Schwimmende Anlage: Durch das Verschieben der geplanten Anlegestelle in Abhängigkeit vom Wasserstand entspricht die Längsneigung immer der DIN EN 14504. Das am landseitigen Stegende angeordnete Überhangblech ermöglicht einen möglichst barrierearmen Übergang von der Rampe auf den Steg. Der Übergang vom Steg auf den Ponto ist weitestgehend eben aufgeführt. Das Betreten der Anlage ist erst erlaubt, wenn alle ankommenden Fahrgäste diese verlassen haben. Der Steg weist eine Durchgangsbreite von 1,50 m auf und ist beidseitig mit einem Geländer von 1,00 m Höhe ausgerüstet.
Übergang auf die E-Fähre: Die Freibordhöhe vom Anlegeponton und der E-Fähre sind aufeinander abgestimmt. Die Fähre ist zusätzlich zu dem Magnetsystem mit Festmacheleinen ausgerüstet. Es ist eine zusätzliche Aluminiumrampe auf dem Schiff vorhanden, die zur Kompensation von Höhenunterschieden zwischen Fähre und Ponton auf beiden Seiten genutzt werden kann.
Beleuchtung: Im Rahmen der barrierefreien Zuwegung zur Fähre wurden drei Solarleuchten auf dem Zugangssteg installiert, um die Sichtverhältnisse zu verbessern. Die erste Leuchte wurde direkt am Anfang des Stegs montiert und unterstützt den Übergang von der Zuwegung auf den Steg sowie die Orientierung der Fahrgäste auf dem Weg zur Fährstelle. Der Bereich ist dadurch jetzt deutlich heller als zuvor.
Bei Fragen, Problemen oder Unsicherheiten wenden Sie sich gerne an unser geschultes Personal vor Ort – wir helfen Ihnen jederzeit weiter.